Der abgeschlossene Zeitmietvertrag für das Ferienhaus kommt zwischen
Ihnen als Mieter und uns,
als privaten Vermieter zustande.
Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich begrenzte Überlassung des
Ferienhauses zu Wohnzwecken.
Es befindet sich auf der
Oberwiesenthaler Str. 1b, in 09474 Crottendorf
I. Anmeldung
Sie haben die Möglichkeit, schriftlich, fernmündlich oder
mündlich zu buchen. Buchungen von Minderjährigen werden nicht
akzeptiert. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie mir den Abschluss eines Vertrages
verbindlich an. Der Vertrag tritt erst mit unserer schriftlichen Annahme in
Kraft.
Das Ferienobjekt darf nur von den in der Reiseanmeldung vorgegebenen Höchstzahl an Personen belegt werden.
Hierbei gelten Kinder und Babys jeweils als eine ganze Person, wenn nichts anderes angegeben ist.
II. Rechte und Pflichten des Vermieters
Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache zum vereinbarten Zeitpunkt in
sauberem und einwandfreiem Zustand zu übergeben.
Der Vermieter darf zu allen üblichen Zeiten die Wohnung in Augenschein
nehmen und evtl. kurzfristig aufgetretene Schäden reparieren lassen.
Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für den Mieter oder
mitreisende Personen und für von denen in das Ferienhaus eingebrachte
Gut.
Eine Versicherung ist hierfür nicht abgeschlossen.
Der Vermieter hat das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu
kündigen, wenn ein Mieter oder seine Gäste/Mitbewohner trotz
vorheriger Abmahnung sich unsachgemäß verhalten, durch ihr Verhalten
andere Gäste oder Nachbarn unzumutbar belästigt oder sich sonst grob
vertragswidrig verhält. Der Vermieter haftet nicht bei Diebstahl,
Beschädigung von Eigentum des Mieters oder Unfällen.
Die Endreinigung erfolgt durch den Vermieter.
III. Rechte und Pflichten des Mieters
Der Mieter erklärt, dass er über Lage, Einrichtung und Zustand des
Mietobjektes informiert ist.
Der Mieter wird das Mietobjekt nicht an Dritte unentgeltlich oder entgeltlich
überlassen.
Die Personenzahl ist im Mietvertrag festgelegt.
Drohende Schäden an- oder Gefahren durch die Mietsache, hat der Mieter dem
Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter ist dem Vermieter für
Beschädigungen an der Mietsache ersatzpflichtig, soweit sie von ihm oder
den zu ihm gehörige Personen verursacht worden sind. Für Schäden
jeglicher Art am Inventar haftet der Mieter.
Der Mieter ist nicht zur Umgestaltung der Immobilien und Mobilien
berechtigt.
Der Mieter ist für das gemietete Mietobjekt Gesamtschuldner.
Die Betten dürfen nicht ohne Bettwäsche genutzt werden.
Das Mitbringen von Haustieren bedarf der Anmeldung.
Für verlorene oder beschädigte Schlüssel haftet der Mieter,
einschließlich der Kosten der Änderung an der
Schließanlage.
Für die Schneeräumung des gesamten Zuganges zum Haus, inbegriffen
auch der Parkplatz, ist der Mieter selbst verantwortlich.
Für die Reinhaltung des Mietobjektes ist der Mieter verantwortlich.
Das Mietobjekt mit Inventar nebst Garten muss aufgeräumt sein.
Bei Abreise ist das Mietobjekt besenrein zu hinterlassen.
Bei Auszug muss das Mietobjekt mit allem Zubehör vom Mieter gründlich
gesäubert werden. Diese Pflicht zur Grundreinigung gilt unabhängig
von der Endreinigung durch den Vermieter. Bei nicht durchgeführter
oder nicht ordnungsgemäßer Reinigung sind wir berechtigt die
entstehenden Kosten für den Mehraufwand dem Mieter gegenüber in
Rechnung zu stellen.
Der Vermieter führt eine Endabnahme durch.
Bitte beachten Sie, dass unser Ferienhaus eine Nichtraucherunterkunft ist!
IV. Preise
Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
jeweils gültigen Preislisten des Unternehmens, sofern einzelvertraglich
nichts anderes vereinbart wurde. Im Preis enthalten ist: Verbrauch Wasser,
Elektrizität, Handtücher, Bettwäsche, Kindermobiliar,
Endreinigung, Mehrwertsteuer. Kurtaxe ist nicht zu zahlen.
V. Ankunfts- und Abfahrzeiten
Ihre Unterkunft steht Ihnen am Anreisetag ab 15.00 Uhr, sofern nicht anders
vereinbart, zur Verfügung. Die Mieter sind verpflichtet, den Verwalter
rechtzeitig zu informieren, so dass eine Schlüsselübergabe erfolgen
kann.
Die Abreise ist auf 10.00 Uhr festgelegt.
VI. Aufhebung des Vertrages
Wird die Reise infolge höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, innere
Unruhen) unmittelbar oder konkret erschwert, gefährdet oder
beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir vom Vertrag
zurücktreten.
VII. Stornierung
Sie können jederzeit von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist
der Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Bitte
erklären Sie den Rücktritt schriftlich.
Der Mieter kann jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten oder einen
Ersatzmieter stellen. Die Erklärung zu Rücktritt oder Ersatzmieter
ist von dem Tage an wirksam, an dem sie beim Gastgeber eingeht. Um spätere
Unstimmigkeiten zu vermeiden, wird die Schriftform (Brief, Fax, E-Mail)
empfohlen!
Für einen Rücktritt ab 12 Wochen vor Mietbeginn kann der Gastgeber
nach § 651 i BGB
für den Vermieter eine angemessene Entschädigung anfordern.
Bei einem Rücktritt entstehen folgende Kosten.
1. bei Rücktritt ab 12 bis 8 Wochen vor Mietbeginn: 20% des
Mietpreises
2. bei Rücktritt ab 8 bis 4 Wochen vor Mietbeginn: 50% des
Mietpreises
3. bei Rücktritt ab 4 bis 2 Wochen vor Mietbeginn: 80% des
Mietpreises
4. bei Rücktritt ab 2 Wochen vor Mietbeginn bzw. bei Nichtanreise: 95% des
Mietpreises.
Bei vorzeitiger Abreise ist der vollständige Reisepreis zu zahlen.
Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung wird empfohlen.
Hier können Sie Krankheit, Arbeitslosigkeit, Jobstart und viele andere
Schicksalsschläge so versichern, dass nur ein geringer Betrag fällig
wird.
VIII. Haftung
1. Das Unternehmen haftet nicht für die ununterbrochene Erreichbarkeit der
Website, ebenso wenig dafür, dass durch die Schaltung der Werbung
bestimmte Ergebnisse erzielt werden können.
2. Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet das
Unternehmen nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer
zugesicherten Eigenschaft. Dies gilt auch für Erfüllungs- bzw.
Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter des Unternehmens.
3. In allen anderen Fällen haftet das Unternehmen nur dann, wenn
wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind. Dabei ist der
Schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein
Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht
statt.
IX. Salvatoresche Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder
eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon
unberührt.
X. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Annaberg-Buchholz, es wird Deutsches Recht
angewendet.
Wichtig:
Alle hier aufgeführten Bedingungen ( AGB ) gelten mit der Buchung als
anerkannt!